
Seit dem 11. April gilt:
Nach spätestens 4.5 Stunden muss eine Ruhezeit von mindesens 45 Minuten erfolgen. Grundregel: 11 Stunden zusammenhängende regelmäßige tägliche Ruhezeit innerhalb jedes Zeitraumes von 24 Stunden.



Tageslenkzeiten

Verlängerte Tageslenkzeit (10Stunden)
Nur 2 mal pro Woche kann die Lenkzeit auf 10 Stunden verlängert werden. Die erste Ruhezeit muss ebenfalls nach 4.5 Stunden eingelegt werden, die zweite Ruhezeit innerhalb der nächsten 4.5 Stunden.
Die zulässige Lenkzeit pro Woche ergibt sich aus der geleisteten Lenkzeit der Vorwoche.


Lenkzeit in der Doppelwoche
Die Lenkzeit in der Doppelwoche beträgt maximal 90 Stunden.
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45 Stunden + 45 Stunden = 90 Stunden
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50 Stunden + 40 Stunden = 90 Stunden |
| max. |
56 Stunden + 34 Stunden = 90 Stunden |

Es werden hohe Verwarnungs- und Bußgelder gegen Fahrer und Unternehmer verhängt, wenn diese Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten werden.
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