
Ladearbeiten und andere fahrtvorbereitende Arbeiten gehören zur Arbeitszeit. Eine während der Fahrt im Teammodus in der Schlafkabine verbrachte Zeit gilt nicht als Ruhezeit.
Ab dem 11. April gelten folgende Regelungen:

reduzierte tägliche Ruhezeit. Die Ruhezeit kann 3 mal pro Woche auf 9 Stunden reduziert werden.



Es werden hohe Verwarnungs- und Bußgelder gegen Fahrer und Unternehmer verhängt, wenn diese Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten werden.
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