
die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten haben drei Ziele und dienen:
- dem Arbeitnehmerschutz
- der Verkehrssicherheit und
- der Harmonisierung des Wettbewerbs
- Es soll verhindert werden, dass übermüdete Fahrer am Straßenverkehr teilnehmen.
- Einheitliche Regelungen sorgen für gleiche Wettbewerbsbedingungen
Wer ist betroffen?
- Arbeitnehmer
- Beamte
- selbstfahrende Unternehmer
- ausländische und deutsche Fahrer
- also jede Person, die das Fahrzeug lenkt -wenn auch nur für kurze Zeit- oder sich im Fahrzeug befindet, um es als Bestandteil seiner Pflichten ggf. lenken zu können
die ein Kraftfahrzeug
- zur Güterbeförderung über 2,8 - 3,5t / über 3,5 t zul. Gesamtgewicht / Höchstmasse einschl. Anhänger (Sattelanhänger)
- zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Fahrgästen
- im Gelegenheitsverkehr
- im Linienverkehr
führen, das gewerblich eingesetzt wird.
- beladen oder leer
- für gewerbliche Transporte, im Werkverkehr oder im Personenverkehr
- in der Bundesrepublik Deutschland oder in allen anderen EG- bzw. EWR-Staaten
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